Teilnehmer unter 18 Jahren auch ohne Impfung
Anfang Februar setzen auch in Baden-Württemberg wieder die Turniere ein. Wie die Landeskommission jetzt bestätigt hat, fallen Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren dabei nicht unter die 2G-Regel , müssen also nicht geimpft sein. "Schüler unter 18 Jahren können an Sportveranstaltungen als Sportler ohne Nachweis teilnehmen , sofern die Veranstaltung nicht in den Ferien stattfindet", bestätigte jetzt LK-Geschäftsführerin Miriam Abel. Ähnlich wird es zum Beispiel bei Kulturveranstaltungen praktiziert. Für erwachsene Sportler und Trainer gilt in der (aktuell gültigen) Alarmstufe die 2G-Regel bei Sportveranstaltungen (rok).
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