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Sonntag, 23.01.2022 um 18:57

Teilnehmer unter 18 Jahren auch ohne Impfung

Anfang Februar setzen auch in Baden-Württemberg wieder die Turniere ein. Wie die Landeskommission jetzt bestätigt hat, fallen Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren dabei nicht unter die 2G-Regel , müssen also nicht geimpft sein. "Schüler unter 18 Jahren können an Sportveranstaltungen als Sportler ohne Nachweis teilnehmen , sofern die Veranstaltung nicht in den Ferien stattfindet", bestätigte jetzt LK-Geschäftsführerin Miriam Abel. Ähnlich wird es zum Beispiel bei Kulturveranstaltungen praktiziert. Für erwachsene Sportler und Trainer gilt in der (aktuell gültigen)  Alarmstufe die 2G-Regel bei Sportveranstaltungen (rok).

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