Neue Vorschriften für den Pferdetransport
Die Vorschriften für den Straßen- und Güterverkehr ändern sich fortlaufend. Nun gibt es aber eine Änderung, die auch den Pferdetransport betrifft: Seit 1. Januar gilt, dass Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen, sofern sie einen Anhänger ziehen. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich der Fahrer nach aktuell geltendem Recht an Ruhe- und Lenkzeiten halten muss. Zudem benötigt jeder Fahrer eine Fahrerkarte, um die Nutzung des Fahrtenschreibers zu dokumentieren. Von der Neuerung betroffen sind auch Pferdesportler, die in großen Linern mit Pferdeanhängern unterwegs sind. Die neuen Fahrtenschreiber sind nicht nur in der Lage Fahrzeiten aufzuzeichnen, sondern können auch Grenzübertritte registrieren, Standorte bei Be- und Entladevorgängen erfassen und speichern. Die technischen Anforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 geregelt. Bei Missachtung kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.500 Euro verhängt werden.
Bereits seit 1. Juli 2024 gilt auch für kleinere Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) die Mautpflicht. Viele der typischen kleinen Pferdetransporter liegen genau an der Grenze. Bei Kontrollen hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) allerdings vermehrt festgestellt, dass diese Transporter zum Teil deutlich überladen werden. Das zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich: Bei einem Verkehrsunfall kann es dazu führen, dass man wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht eine Mitschuld erhält und damit ganz oder teilweise dafür haftet.
Übrigens: In der neuen Ausgabe geben wir einen umfassenden Überblick rund um das Thema Pferdetransport. Rechtliche Vorschriften, passendes Equipment und praktisch anwendbare Tipps und Tricks - es lohnt sich reinzuschauen.
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