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Mittwoch, 18.01.2023 um 08:36

Warendorf: Verbissschutz-Paste löst positive Dopingprobe aus

© honorarfreie Nutzung des Bildes

Wie wir bereits am Freitag berichtet haben, gab es bei den Bundeschampionaten im September letzten Jahres einen positiven Dopingfall eines baden-württembergischen Starterpaares, der durch Capsaicin als Bestandteil einer Verbissschutz-Paste ausgelöst wurde.

Es handelt sich hierbei um Anna-Lisa Schepper und das damals fünfjährige Dressurpferd Firefly v. Fair Game-Fürst Heinrich (Z.: Gebhard Geiger, B.: Thomas Casper). Das Paar hatte sich für das Bundeschampionat des fünfjährigen Dressurpferdes qualifiziert und ging in Warendorf an den Start. Positiv getestet wurde Firefly, wie bereits erwähnt, auf Capsaicin. Capsaicin ist der Wirkstoff, der im Rahmen der Olympischen Spiele 2008 traurige Berühmtheit erlangte, wo die Substanz mehrere positive Dopingproben bei Springpferden verursachte. Der Wirkstoff wird aus der Cayennepfefferschote gewonnen und kommt in der Humanmedizin in Salben und Lotionen zur Durchblutungsförderung zum Einsatz. Die starke Durchblutungsförderung erhört allerdings auch die Sensibilität um ein Vielfaches. Im dopingrelevanten Einsatz bei den damals betroffenen Springpferden wurde es an den Vorderbeinen angewendet, um die Pferde dazu zu veranlassen, noch vorsichtiger zu springen.

Auf Nachfrage bei Thomas Casper erklärte dieser, dass Firefly seine Decken, Gamaschen oder Bandagen immer anfressen und zerreißen würde (hierfür gibt es auch Videobelege). Zum Schutz der Ausrüstung wurde eine handelsübliche und sicher in vielen Sport- und Freizeitställen übliche Verbissschutz-Paste, die sogenannte AKS-Paste, verwendet. So auch auf der Fahrt nach Warendorf, als der Beinschutz mit der AKS-Paste versehen wurden. Einen Tag nach der Ankunft im Norden musste Firefly zur Dopingkontrolle – wie man nun weiß mit einem positiven Ergebnis. Einen Hinweis zu einer etwaigen Dopingrelevanz findet sich weder direkt auf der Dose der AKS-Paste, noch auf der Internetseite des Herstellers oder auf den Seiten der einschlägigen Vertriebspartner. Erst bei genauem Durchsehen der Inhaltsstoffe stößt man auf die Angabe „Enthält pro Liter 0,3% Capsaicin“. Dies reichte aus, um mit einer verschwindend kleinen Menge im Organismus des Pferdes eine positive Dopingprobe auszulösen.

Zum vorliegenden Fall hat sich auch die FN, in Person der FN- Justitiarin Dr. iur. Constanze Winter geäußert:

„Fairer Sport“ ist eines der priorisierten Ziele der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Auf ihrem eigenen Turnier – den HKM-Bundeschampionaten in Warendorf – hat die FN im vergangenen Jahr aus diesem Grund insgesamt 74 stichprobenartige Medikationskontrollen bei teilnehmenden Pferden veranlasst. Zwei davon hatten ein positives Ergebnis zur Folge. In einem Fall hat es bereits eine Entscheidung gegeben. Der Rappwallach Firefly (v. Fair Game) war Teilnehmer am Finale der fünfjährigen Dressurpferde und belegte mit seiner Reiterin Anna-Lisa Schepper Platz neun im kleinen Finale. Eine Kontrolle ergab das Vorhandensein von Capsaicin. Die FN hat direkt nach Bekanntwerden das Pferd für acht Wochen gesperrt, da es sich dabei um eine Liste I-Substanz (Doping) handelt. Die Reiterin wurde nun von der Disziplinarkommission für die Dauer von drei Monaten gesperrt. Ihr wurde eine Geldbuße auferlegt. Die Reiterin erklärte, dass die Bandagen, die dem Pferd während des Transports des Pferdes angelegt worden waren, mit AKS-Paste eingestrichen worden waren. Der Wallach zerstöre diese sonst mit den Zähnen. Als Beweis wurde ein Video vorgelegt. Diese Paste soll laut Herstellerangabe Pferde vor der Aufnahme von Fremdkörpern wie Spänen, Fasern oder sonstigen Fremdkörpern durch Verschlucken oder Abbeißen schützen. Im Rahmen der Sanktionszumessung werden stets die besonderen Umstände jedes einzelnen Falles berücksichtigt. Im vorliegenden Fall ist es der Reiterin gelungen, lückenlos nachzuweisen, wie die Substanz in das Pferd gelangt ist und dass die Verwendung der Paste in keinem Zusammenhang mit dem sportlichen Einsatz stand. Die Disziplinarkommission kam deshalb zu dem Ergebnis, dass das Verschulden im Bereich der Fahrlässigkeit lag und nicht als signifikant einzustufen war.

Die FN wird sich außerdem mit dem Hersteller in Verbindung setzen, um dort auf die Dopingproblematik hinsichtlich der AKS-Paste hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass das Präparat mit entsprechenden Warnhinweisen versehen wird.

 

Anna-Lisa Schepper konnte lückenlos nachweisen, dass die Paste in keinem Zusammenhang mit dem sportlichen Einsatz stand. Da es sich um eine Dopingrelevante Substanz (Liste I-Substanz) handelt, war es natürlich Aufgabe der FN eine entsprechende Strafe aufzuerlegen. Das sich die FN nun an den Hersteller der AKS-Paste wenden wird, ist als positiv zu begrüßen, damit durch entsprechende Warnhinweise andere Sportler vor einem ähnlichen Fall bewahrt werden können.              (mst)

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