Keine Starterlaubnis: FEI verwehrt Jessica von Bredow-Werndl Comeback in Ludwigsburg
Gerade erst hatte Jessica von Bredow-Werndl bei der Pressekonferenz bekannt gegeben, dass sie beim Dressurfestival in Ludwigsburg ihr Turnier-Comeback nach der Babypause feiern würde - jetzt ist alles hinfällig. Wie die Olympiasiegerin auf ihrem Instagram-Kanal bekannt gibt, hat ihr der Weltreiterverband (FEI) die Starterlaubnis verweigert. "Ich hatte mich auf ein Comeback nach der Babypause in Ludwigsburg gefreut, doch meine Teilnahme wurde nicht genehmigt. Die FEI hat mir - aufgrund ihrer Auffassung der Regelungen zur Maternity Leave - eine Startgenehmigung verwehrt." Maternity Leave ist in dem Fall der Mutterschaftsurlaub vom Turniersport, dazu zählt auch der Umgang mit den Weltranglistenpunkten. "Während meiner Schwangerschaft hatte ich bei der FEI eine "Maternity Leave" beantragt, das heißt, dass für den Zeitraum meines Mutterschutzes 50 Prozent meiner Ranglistenpunkte bestehen bleiben. Nach Auslegung der FEI darf ich in diesem Zeitraum auch nicht auf Turnieren starten", schreibt die 36-Jährige.
Das Reglement der FEI sieht vor, dass der Mutterschutz mindestens sechs Monate gewährt werden muss. Wird dieser Zeitraum eingehalten, bleiben solange die 50 Prozent der Weltranglistenpunkte bestehen. Wird kein Mutterschutz beantragt, kann die Reiterin zwar früher wieder ins Turniergeschehen zurückkehren, dann verfallen aber auch die Punkte. Jessica von Bredow-Werndl war davon ausgegangen, trotz beantragtem Mutterschutz vor Ablauf der sechs Monate starten zu können: „Ich kenne das Reglement und hätte mit einem Start in Ludwigsburg in Kauf genommen, die entsprechenden Ranglistenpunkte zu verlieren. Jetzt gar nicht starten zu dürfen, finde ich ungerecht. Die Entscheidung kann ich angesichts des Wortlauts der FEI-Regelung nicht nachvollziehen.“
FN-Justitiarin Constanze Winter schreibt dazu in einer Pressemitteilung der FN, dass die Auslegung der FEI von der Regelung nicht gedeckt ist. „Unsere Interpretation der Regelung ist, dass wenn Athletinnen Mutterschaftsurlaub beantragen, die FEI mindestens sechs Monate gewähren muss. Demgegenüber ist nicht geregelt, dass eine Athletin auch sechs Monate pausieren muss. Die Sportlerinnen können ihn also früher beenden. Mit dem Monat, in dem sie das erste Mal wieder starten, endet der Erhalt der alten Punkte aus dem vorherigen Anrechnungszeitraum.“ Winter ist der Meinung, dass die Regelung in erster Linie die Sportlerinnen vor Nachteilen in der gesundheitlich bedingten Pause schützen soll und dass letztlich nur ein Arzt entscheiden sollte, wann diese Pause enden kann.
Die „Maternity Leave Rule“ ist bereits seit einiger Zeit Thema im internationalen Pferdesport. Die FN hat gemeinsam mit Aktiven und Ausschüssen bereits im Sommer einen Vorschlag zur Änderung und Flexibilisierung der Regel entwickelt und will diesen 2023 bei der FEI einreichen.
Von einer juristischen Maßnahme gegen das Startverbot sieht Jessica von Bredow-Werndl ab, da vor dem Turnier in Ludwigsburg wohl keine Entscheidung des FEI-Tribunals zu erwarten wäre. (mj)
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