Wer schützt die Reiter vor PETA?
Ein Fall aus Baden-Württemberg beschäftigt im Moment die Verbände, Rechtsanwälte und die Staatsanwaltschaft – vor allem aber viele Reiter. Das ist passiert: Eine Szene, zwei Sichtweisen. Die selbst ernannte Tierschutz-Organisation PETA schreibt in einem offenen Brief im März dieses Jahres über eine Szene im Parcours, die sich im September 2021 ereignet hat, diese Sätze:
„Uns liegt Videomaterial vor, das zeigt, wie der Springreiter Otto Steurer bei einem Turnier in Bietigheim-Bissingen mehrmals heftig mit der Peitsche auf sein Pferd Corbusier einschlug, da dieses ein Hindernis nicht überspringen wollte. Der Reiter wandte zudem die tierquälerische Rollkur an, bei der der Kopf des Pferdes so weit zur Brust gezogen wird, dass der Hals unnatürlich überdehnt wird. Steurer zwang Violett mit dieser tierquälerischen Methode immer wieder, auf die Hindernisse zuzureiten und sich seinem Willen auf schmerzhafte Weise unterzuordnen. Durch die Misshandlung des Tieres versuchte der Springreiter, das Turnier um jeden Preis zu gewinnen.“
PETA geht es ums Prinzip
Turniersportler reiben sich zunächst verwundert die Augen über so viel Unwissen und Fehler in dieser Anschuldigung: Die „Rollkur“ ist eine unzulässige Trainingsmethode, die auf diesem Video gar nicht zu erkennen ist. Jeder Reiter weiß, dass man kein „Turnier gewinnen“ kann, sondern höchstens die besagte Prüfung. Dann ist von zwei verschiedenen Pferden die Rede. In der Tat reitet der angeschuldigte Springreiter Otto Steurer zwei Schimmel. Sie heißen Corbusier und Violett de Landel. Violett de Landel hat gar nicht verweigert, das war Corbusier. Möglicherweise denkt der PETA-Beobachter, es handele sich um ein und dasselbe Pferd. Oder er kann sie nicht unterscheiden. Oder das Pferd ist ihm gar nicht so wichtig, weil es ihm ums Prinzip geht. Im selben Brief lässt PETA keinen Zweifel daran, dass sie keine Einzelfälle sondern den Turniersport in Gänze anprangern und am liebsten verhindern wollen.
Was wirklich passiert ist, damals in diesem Zwei-Phasen-S-Springen in Bietigheim-Bissingen bei Stuttgart, das ist bis heute auf ClipMyHorse zu sehen. Miriam Abel, Geschäftsführerin von Landesverband und Landeskommission in Baden-Württemberg, beschreibt es so:
„Wir können kein tierschutzrelevantes und regelwidriges Reiten erkennen. Wir haben von den amtierenden Richtern auch keine Meldung über Vorkommnisse auf dem Turnier in Bietigheim bekommen, sprich es wurde vor Ort kein Regelverstoß oder tierschutzrelevantes Verhalten festgestellt. Erst nach der zweiten Verweigerung an Sprung neun wird die Gerte zweimal eingesetzt. Der Parcours wird danach beendet. Eine unangemessene oder aggressive Einwirkung des Teilnehmers ist für uns nicht zu erkennen.“
Das dürfte eine sachliche Einordnung aus Sicht der Verbände sein. Dennoch war es nicht zu verhindern, dass die Staatsanwaltschaft in Rottweil, ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegen Otto Steurer aufgenommen hat. Nach der Strafanzeige durch PETA sah man sich dazu in der Pflicht. Die Staatsanwaltschaft teilt mit: „Die Ermittlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Bewertung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Auch die Notwendigkeit und der Umfang weiterer Ermittlungen kann derzeit noch nicht beurteilt werden.“
Renommierte Pferderechts-Anwälte wie Dr. Dietrich Plewa aus Karlsruhe oder Gerd Sickinger aus Ditzingen wagen keine klare Prognose. Es könne sogar darauf ankommen, welche Haltung ein Staatsanwalt generell gegenüber dem Turniersport hat.
In der Verteidigungshaltung
Der Vorfall vor den Toren Stuttgarts erregt die Gemüter – in Baden-Württemberg und darüber hinaus. Nur am Rande spielt dabei eine Rolle, dass Bietigheim-Bissingen der Verein ist, in dem Klaus Dieterich Vorsitzender ist. Er ist der designierte Landesverbandspräsident in Baden-Württemberg, und es dürfte klar sein, dass ihn Tierschutzthemen und Attacken aus dem Hause PETA in nächster Zeit noch öfter beschäftigen dürften.
Der Turniersport kommt im Moment nur schwer aus der öffentlichen Kritik heraus, angeschlagen durch die Barr-Affäre 2.0 um Ludger Beerbaum; die Reiter bleiben in der Verteidigungshaltung gefangen.
Gerade in den letzten Tagen haben sich namhafte Funktionäre deutlich, ja kämpferisch geäußert. FN-Präsident Hans-Joachim Erbel hat den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz von Pferdesport und Pferdezucht zum Hauptthema seiner ersten Rede bei einer FN-Tagung gemacht. Er sagte:
,,Wir müssen mehr denn je unsere Arbeit und Tun darauf ausrichten, dass wir auch in zehn und zwanzig Jahren noch reiten, fahren und voltigieren dürfen."
Es folgte Jan Wernke, Sprecher des deutschen Springreiterclubs, in einem offenen Brief:
„Wir möchten klarstellen, dass wir uns sowohl beim Ausüben unseres Sports als auch beim Ausbilden unserer Pferde an die von unserer Deutschen Reiterlichen Vereinigung festgelegten Richtlinien halten. Sämtliche Regeln und Richtlinien sind auf das Wohl des Pferdes als Reitpferd ausgelegt und tierschutzkonform. Dessen Wohl und Gesunderhaltung steht im Mittelpunkt unseres Interesses.“
Reiter und Funktionäre sind also alarmiert. In Bietigheim-Bissingen geht es um die Frage, ob eine Handlung strafrechtlich rechtswidrig sein kann, wenn sie laut LPO regelkonform ist. Die FN findet, das könne eigentlich nicht sein. Ihre Stellungnahme dazu:
„Grundsätzlich ist der Maßstab der LPO strenger als derjenige des Tierschutzgesetzes, das nur die staatlichen Mindestanforderungen festlegt. Es ist deshalb so gut wie ausgeschlossen, dass ein Verhalten LPO-konform, aber tierschutzwidrig ist.“
Rechtsanwalt Gerd Sickinger ordnet ein:
„Die Aufnahme eines strafrechtlichen Verfahrens ist zunächst einmal unabhängig von verbandsinternen Regelungen wie etwa unserer LPO. Der Staatsanwalt wird also anhand des ihm vorgetragenen Sachverhaltes prüfen, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht vorliegt.“
Was ist ein "vernünftiger Grund"?
Das Tierschutzgesetz lege fest, dass sich strafbar macht, wer „ohne vernünftigen Grund, einem Wirbeltier erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Darin spitzt sich juristisch die Fragestellung zu: „Ohne vernünftigen Grund“. Nach Ansicht Sickingers, der auch Reiter und Dressurrichter bis zur höchsten Klasse ist, gibt es im Umgang mit Pferden durchaus „vernünftige Gründe“, auch mal durchzugreifen, selbst wenn das mit einem vorübergehenden Schmerz des Pferdes verbunden ist. Er beschreibt:
„Wir Pferdeleute müssen Aufklärungsarbeit leisten warum wir unsere Pferde halten, aufziehen, ausbilden, reiterlich nutzen und zu welchem Zweck. Die damit verbundenen Handlungen und Maßnahmen führen nach unserem Verständnis zu einem für Mensch und Tier angenehmen Zusammenleben. Natürlich – und genau das müssen wir immer wieder verdeutlichen und kommunizieren- muss die Beziehung zwischen Pferd und Mensch einerseits mit Vertrauen andererseits unter Sicherheitsaspekten geprägt sein. Die Rangordnung muss klar sein damit ein gutes Verhältnis (was auch unsere Pferde zu schätzen wissen und sogar genießen) dauerhaft entsteht. Ein konsequent handelnder Mensch tut dem Pferd gut, weil dann keine schlimmen Dinge passieren müssen.“
In diese Richtung argumentiert auch die FN.
„Als Dachverband für Pferdesport und Pferdezucht stehen wir naturgemäß zur Haltung und Nutzung von Pferden gemäß unserer Richtlinien und Regelwerke.“
Obgleich der Einsatz einer Peitsche im Sport auch wieder schwer greifbar beschrieben oder geregelt ist. Dies ist die Formulierung:
„Das Pferd sollte mit der Gerte nur aufgefordert, nicht geschlagen werden.“
Obwohl das Strafen des Pferdes nach einem Ungehorsam oder einer Widersetzlichkeit bisher im Regelwerk nicht verboten ist, weisen die neueren Ausgaben der Richtlinien deutlicher als früher darauf hin, „dass eine Strafe des Pferdes von ihm häufig nicht verstanden wird, sondern eher Stress erzeugt und somit auch nicht die gewünschte Wirkung im Sinne der Wiederherstellung der Leistungsbereitschaft erzielt.“.
Die Frage bleibt, wer schützt die Turnierreiter vor der selbst ernannten Tierschutzorganisation PETA?
Otto Steurer lässt sich anwaltlich vertreten, will im schwebenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Die Frage wird sein, wie und ob ein Reiter in seiner Situation zur Gegenoffensive übergehen soll, zum Beispiel mit einer Anzeige wegen übler Nachrede. Sicher dürfte sein, dass der Druck nicht nachlässt, falls Gerichte ein strafbares Handeln feststellen sollten, selbst wenn es nach der LPO regelkonform ist.
Insofern schauen die Reiter der Republik im Moment nach Rottweil in Baden-Württemberg. Dessen ungeachtet teilt die FN mit, merklich alarmiert:
„PETA ist eine Organisation, der es nicht darum geht, sich differenziert mit dem Pferdesport zu beschäftigen. PETA nutzt stumpf jeden Anlass, um Standardsätze zu verlautbaren, die nur ein Ziel haben: Das Verbot des Pferdesports in seiner Gesamtheit. Jeder Mensch muss für sich entscheiden, ob er den Verlautbarungen von PETA Glauben schenkt oder nicht.“
Roland Kern/Foto: Doris Matthaes
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