Datenschutzeinstellungen

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel, deshalb verwenden wir Cookies. Mit diesen ermöglichen wir, dass unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft, wir die Performance im Blick behalten und Sie besser ansprechen können.

Cookies werden benötigt, damit technisch alles funktioniert und Sie auch externe Inhalte lesen können. Des Weiteren sammeln wir unter anderem Daten über aufgerufene Seiten, getätigte Käufe oder geklickte Buttons, um so unser Angebot an Sie zu verbessern. Mehr über unsere verwendeten Dienste erfahren Sie unter den "Cookie-Einstellungen".

Mit Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Dienste einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen oder ändern.

Dienstag, 20.04.2021 um 10:50

Anpassung der Besonderen Bestimmungen unter Corona-Bedingungen

Damit der Turniersport bestmöglich starten kann und wieder in Gang kommt, hat die Mitgliederversammlung der Landeskommission bei der Online Frühjahrstagung am 19.04.2021 einige Abweichungen von den Besonderen Bestimmungen beschlossen:

 

  • Late Entry Turniere sind auch im Zeitraum 01.05.-30.09. am Wochenende zulässig.

 

  • Hinsichtlich der Verlegung und neuen Terminen greift man auf die aus 2020 bewährte Regelung zurück: Veranstalter von PLS bis Kl. M, die ihr Turnier verlegen, müssen hiervon betroffene PLS Veranstalter im Umkreis von 50 km Luftlinie und ihren PSK/RR eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Für Veranstalter von PLS bis Kl. S gilt gleiches jedoch mit Radius 100 km Luftlinie zu Ihrem Veranstaltungsort.

 

  • Um zu vermeiden, dass bei Prüfungen der Kl. A und L die unteren Leistungsklassen gehandicapt werden und somit Startmöglichkeiten für die Turniereinsteiger fehlen, ist es in Prüfungen der Kl. A und L nicht mehr erforderlich bei drei zugelassenen Leistungsklassen eine davon mit einem Handicap zu versehen.

 

  • Die Ausschüttung von Geldpreisen wird über die Besonderen Bestimmungen nicht eingeschränkt. Es gilt § 25 der LPO.

 

  • Auf die Durchführung von Siegerehrungen kann verzichtet werden. Schleifen und Ehrenpreise sind weiterhin auszugeben z.B. an der Meldestelle.

 

  • Die Anzahl der maximalen Startplätze bei begrenzten LP wird herabgesetzt: so darf die Anzahl der Startplätze in der Dressur nicht unter 30 Stück und im Springen nicht unter 50 Stück liegen. Je Reiter sind in LP mit max. Startplätzen nur zwei Pferde zugelassen

Bei WBs im Rahmen einer gemischten PLS ist eine Startplatzbegrenzung nicht zulässig.

Die Vorgaben zum maximalen Teilnehmerkreis bei begrenzten Prüfungen bleiben unverändert. Abweichungen sind nur möglich, solange gem. der Corona-Verordnung nur der Profi- und Spitzensport startberechtigt ist.

 

Damit der Turniersport bestmöglich starten kann und wieder in Gang kommt, hat die Mitgliederversammlung der Landeskommission bei der Online Frühjahrstagung am 19.04.2021 einige Abweichungen von den Besonderen Bestimmungen beschlossen:

 

  • Late Entry Turniere sind auch im Zeitraum 01.05.-30.09. am Wochenende zulässig.

 

  • Hinsichtlich der Verlegung und neuen Terminen greift man auf die aus 2020 bewährte Regelung zurück: Veranstalter von PLS bis Kl. M, die ihr Turnier verlegen, müssen hiervon betroffene PLS Veranstalter im Umkreis von 50 km Luftlinie und ihren PSK/RR eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Für Veranstalter von PLS bis Kl. S gilt gleiches jedoch mit Radius 100 km Luftlinie zu Ihrem Veranstaltungsort.

 

  • Um zu vermeiden, dass bei Prüfungen der Kl. A und L die unteren Leistungsklassen gehandicapt werden und somit Startmöglichkeiten für die Turniereinsteiger fehlen, ist es in Prüfungen der Kl. A und L nicht mehr erforderlich bei drei zugelassenen Leistungsklassen eine davon mit einem Handicap zu versehen.

 

  • Die Ausschüttung von Geldpreisen wird über die Besonderen Bestimmungen nicht eingeschränkt. Es gilt § 25 der LPO.

 

  • Auf die Durchführung von Siegerehrungen kann verzichtet werden. Schleifen und Ehrenpreise sind weiterhin auszugeben z.B. an der Meldestelle.

 

  • Die Anzahl der maximalen Startplätze bei begrenzten LP wird herabgesetzt: so darf die Anzahl der Startplätze in der Dressur nicht unter 30 Stück und im Springen nicht unter 50 Stück liegen. Je Reiter sind in LP mit max. Startplätzen nur zwei Pferde zugelassen

Bei WBs im Rahmen einer gemischten PLS ist eine Startplatzbegrenzung nicht zulässig.

Die Vorgaben zum maximalen Teilnehmerkreis bei begrenzten Prüfungen bleiben unverändert. Abweichungen sind nur möglich, solange gem. der Corona-Verordnung nur der Profi- und Spitzensport startberechtigt ist.

 

Bewerten
  • - nicht gut
  • - sehr gut
Übersicht
×
Reiterjournal Special

Warte mal kurz...

Hat Dir der Beitrag gefallen? Ja? Dann schnupper doch mal in unsere Printausgaben.

gleich gehts weiter...