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Sonntag, 01.11.2020 um 16:13

Die gute Nachricht: Reitanlagen bleiben offen

© honorarfreie Nutzung des Bildes

Mit dem erneuten Lockdown, der morgen, am 2. November beginnt, waren die Fragezeichen bei vielen wieder groß: Was ist erlaubt, was nicht? Denn: Öffentliche und private Sportstätten werden grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Fitnessstudios, Schwimmbäder, Tanzschulen, Vereinssportstätten - sie alle sind dicht. Doch es gibt eine gute Nachricht für die Reitsportler: Denn die baden-württembergische Coronaverordnung sagt: Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Tennisplätzen oder Reitanlagen ist erlaubt.

Doch es gibt eine Einschränkung, die über die FAQs der Landesregierung geklärt wird:

"Weitläufige Anlagen wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschen ist, dass sie nicht geteilt werden und Personen, die nicht gemeinsam sportlich aktiv sind, sich nicht begegnen."

Sogar ganz konkret wird die Frage beantwortet: Dürfen Reitschulen und Reitplätze offen bleiben?

"Reiten ist nur individualsportlich, das heißt alleine oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Gruppenunterricht ist nicht erlaubt. Für Ausritte gelten die Regelungen für Treffen und Ansammlungen im öffentlichen Raum- Weitläufige Reitanlagen im Freien dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden."

Bezüglich Sportveranstaltungen gilt folgende Regel:

"Training und Wettkämpfe im Profisport dürfen nur noch ohne Zuschauer unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.

Profi- und Spitzensportler sind Sportlerinnen und Sportler, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient. Es sind Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten sowie paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Sportlerinnen und Sportler (Vollzeittätigkeit), Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen, der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen und -sportler ohne Bundeskaderstatus, sowie professionelle Balletttänzerinnen und -tänzer."

(mos)

Foto: Adobe Stock/JinnaritT

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