Mit dem erneuten Lockdown, der morgen, am 2. November beginnt, waren die Fragezeichen bei vielen wieder groß: Was ist erlaubt, was nicht? Denn: Öffentliche und private Sportstätten werden grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Fitnessstudios, Schwimmbäder, Tanzschulen, Vereinssportstätten - sie alle sind dicht. Doch es gibt eine gute Nachricht für die Reitsportler: Denn die baden-württembergische Coronaverordnung sagt: Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Tennisplätzen o...
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