Vereine bleiben stark verunsichert
Die örtlichen Ordnungsbehörden sind mit der Umsetzung der Corona-Regeln in Reitbetrieben offenbar überfordert - immer öfter müssen die Verbände eingreifen und vermitteln. Am Wochenende wurden an mindestens zwei Orten in Baden-Württemberg vorübergehend drastische Einschränkungen verlangt, die nicht mit den Empfehlungen der FN und des Landwirtschaftsministeriums übereinstimmen. Zunächst in Fronhofen bei Ravensburg, dort hatte das Ordnungsamt vorübergehend Außenplätze geschlossen und ein Reiten nur im Gelände erlaubt. Frank Reutter, Präsident des württembergischen Pferdesportverbandes, konnte sich bis Sonntag abend dafür einsetzen, dass die Plätze wieder geöffnet wurden.
Am Sonntag wurde eine Reitanlage in Oberhausen im Kreis Karlsruhe vorübergehend geschlossen, weil die Polizei bemängelte, es seien mehr als zwei Personen auf der Reitanlage - und das sei verboten. Dabei hatte der Anlagen-Betreiber nachweislich die Corona-Regeln eingehalten. Die Verwirrung war groß.
Die Beamten waren offensichtlich nicht mit den Empfehlungen der FN und des Landestierschutzbeauftragten vertraut, die aussagen, dass eine Bewegung des Pferdes gewährleistet sein muss. Während die FN von einer Mischung aus kontrollierter Bewegung (reiten und longieren) und freier Bewegung spricht, hat das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg sogar schriftlich bestätigt, dass Einzelreitunterricht zulässig ist. Es gibt seitens der FN sogar die Vorgabe, dass pro Reiter-Pferd-Paar eine Fläche von 200 Quadratmeter vorhanden sein muss. Von einem Reitverbot ist nirgends die Rede. Es darf allerdings auf Reitanlagen kein öffentlicher Reitbetrieb stattfinden, Menschen sollen so wenig wie möglich miteinander in Kontakt sein und wichtige Infektionsschutzregeln einhalten. Vertreter der Verbände in Baden-Württemberg appellierten auch jetzt wieder an die Vereine und Betriebe, diese Corona-Regeln einzuhalten. Eine Missachtung könne in der Tat zu Schließungen führen.
Das kontrollierte und freie Bewegen - soweit die Vorgaben eingehalten werden - müsse indessen zulässig bleiben.
"Wir versorgen bei solchen Missverständnissen das jeweilige Ordnungsamt mit den Infos der Landesregierung und der FN", boten Frank Reutter und Rolf Berndt an, der Vereinsberater des Landesverbandes. Allerdings müssten sich die Vereine bei Problemen melden, am besten beim zuständigen Regionalverband. Die Verbände empfehlen, schon vor einem solchen Streitfall mit den örtlichen Ordnungsbehörden Kontakt aufzunehmen, um die empfohlenen Auslegungen der Corona-Regeln für Reitbetriebe und - vereine bekannt zu machen (rok).