Neu definiert: Gruppenunterricht nicht erlaubt!
Die Landesregierung hat nach der gestrigen Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung in Verbindung mit den häufigst gestellten Fragen eine Antwort nun noch mal konkretisiert - zum Nachteil der Pferdesportler. Gruppenunterricht ist ausdrücklich nicht erlaubt! Während man gestern aus der Verordnung noch entnehmen konnte, dass bei entsprechendem Abstand ein Gruppenunterricht denkbar sein könnte, ist dies nun nicht mehr der Fall. Ganz konkret lautet die Antwort auf die Frage, ob Reitschulen und Reitplätze offen bleiben können:
"Reiten ist nur individualsportlich, das heißt alleine oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Gruppenunterricht ist nicht erlaubt. Für Ausritte gelten die Regelungen für Treffen und Ansammlungen im öffentlichen Raum- Weitläufige Reitanlagen im Freien dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden."
(mos)