Donnerstag, 18.06.2020
Anträge auf „Soforthilfe Sport“ für WLSB-Mitgliedsvereine ab sofort möglich
Die Landesregierung hat am 16. Juni die „Soforthilfe Sport“ über 11,635 Millionen Euro beschlossen. Damit ist nun endlich der Weg frei für die seit langem vom WLSB geforderten unbürokratischen Notfall- und Liquiditätshilfen für den gemeinnützigen Sport im Land.
Die wichtigsten Punkte für WLSB-Mitgliedsverbände im Überblick:
- Anträge können ab sofort und bis 30. November 2020 gestellt werden.
- Soforthilfe Sport wird gewährt, um durch die Corona-Pandemie entstandene existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Ein solcher Engpass wird angenommen, wenn die Einnahmen des Antragsstellers aus Ideellem Bereich, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis Jahresende zu decken.
- Die Höhe der Soforthilfe für WLSB-Mitgliedsverbände beträgt ein Euro je Mitglied.
- Die WLSB-Geschäftsstelle nimmt Anträge entgegen unter soforthilfe-sport@wlsb.de oder per Post: Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart.
Das Antragsformular sowie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) finden Sie auf www.wlsb.de/corona/soforthilfe-sport